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Heitmanns Weg 18 | Buxtehude
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Erdbestattung

Die Erdbestattung ist für das Christentum die traditionelle Bestattungsart, denn sie ist eng mit dem Glauben an die Auferstehung aus dem Grab verbunden. Bei einer Erdbestattung wird der Sarg des Verstorbenen behutsam in die Erde hinabgelassen. Die Trauergemeinde versammelt sich an der Grabstätte und begleitet die Zeremonie.

Grabarten

Wahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Das Wahlgrab beinhaltet einen frei ausgewählten Platz auf dem Friedhof. Schon zu Lebzeiten kann ein Platz ausgesucht und gekauft werden. In einem Wahlgrab kann je nach ausgewählter Größe mehr als ein Verstorbener beigesetzt werden. Daher wird ein Wahlgrab oftmals als Familiengrabstätte genutzt. Die Gestaltung liegt in den Händen der Hinterbliebenen, der Grabstein sowie die Bepflanzung können ausgesucht werden. Auch für die Grabpflege sind die Hinterbliebenen selbst verantwortlich.
Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab liegt innerhalb eines Zeitraums von 20 bis 30 Jahren, die Ruhefrist kann meistens verlängert werden.

Reihengrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Ein Reihengrab ist eine Grabstätte, die der Reihe nach von der Friedhofsverwaltung vergeben wird. Der Platz des Grabes kann somit nicht frei ausgesucht werden. Das Reihengrab wird nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhefrist erhalten, nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab eingeebnet. Aufgrund dieser Beschränkungen ist das Reihengrab preisgünstiger als das Wahlgrab. Es kann jedoch genau wie das Wahlgrab individuell bepflanzt und dekoriert werden. Für die Grabpflege sind die Angehörigen selbst verantwortlich.

Pflegegrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Viele Friedhöfe bieten auch ein Pflegegrab an. Hierbei sind die Angehörigen nicht mehr für die Grabpflege verantwortlich, sondern die Friedhofsgärtnerei übernimmt diese für die gesamte Dauer der Ruhezeit. Ähnlich wie ein Reihengrab kann auch die Lage des Pflegegrabs nicht selbst ausgesucht werden.